
Die bulgarische KD.
Die bulgarische Kommanditgesellschaft (KD) ist laut Kanzlei die derzeit gebräuchlichste und immer beliebter werdende Form für deutsche und österreichische Mandanten. Als persönlich unbegrenzt haftender Komplementär tritt keine natürliche Person auf, sondern eine EOOD oder OOD, deren Inhaber und Geschäftsführer letztlich Sie sind.
Die Durchgriffshaftung als geschäftsführender Gesellschafter wird auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen.
Die Haftungsfragen der jeweiligen Konstruktion sind individuell mit Ihrem Berater zu besprechen.



